Die Bezeichnung „Bleaching“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „Zahnaufhellung“, „Zähne bleichen“. Durch diese Anwendung des Bleaching ist es möglich, allen Zähnen eines Zahnbogens eine hellere Zahnfarbe zu geben.
Der Wunsch nach weisen gepflegten Zähnen ist schon fast so alt wie die Menschheit selbst. Früher wurden zum Bleichen oft Mittel eingesetzt, die ohne jegliche Wirkung blieben oder die Zähne dadurch sogar beschädigt wurden.
Heute ist man in der Lage, Zähne effektiv, praktikabel und substanzschonend aufzuhellen.
Zahnverfärbungen werden aufgrund äußerer Belege oder innerer Verfärbungen hervorgerufen.
Diese müssen vorab anhand einer professionellen Zahnreinigung entfernt werden. Zur Zahnaufhellung kommen anschließend Präparate zum Einsatz, die Wasserstoff-Peroxid beinhalten.
In unserer Praxis in Oberursel bieten wir drei unterschiedliche Methoden an:
1. Hierbei werden Abdrücke der Zähne genommen und anhand einer Modellabformung eine passgenaue Kunststoffschiene hergestellt. Diese Schiene wird dann mit einem peroxidhaltigen Aufhellungsgel beschickt. Diese Schiene wird dann vom Patienten zwischen einer und acht Stunden getragen. Oft genügt eine Aufhellung mit 5 bis 7 Behandlungen.
2. Eine weitere Möglichkeit ist die direkte Durchführung der Zahnaufhellung beim Zahnarzt. Dabei wird ein höher konzentriertes Präparat auf die Zähne aufgetragen. Anhand einer Lichtbestrahlung kann die Wirkung intensiviert werden. Nach 15 bis 30 Minuten wird das Gel wieder entfernt.
3. Wenn allerdings nur ein einzelner Zahn aufgehellt werden soll, z.B. ein „toter“ Zahn, kann dies auch mit einer Einlage im Zahn geschehen. Die Krone des Zahnes wird geöffnet und ein entsprechendes Mittel in die Höhle eingebracht. Danach wird der Zahn wieder provisorisch verschlossen und das Aufhellungsmittel für einen oder mehrere Tage im Zahn belassen.
Die Haltbarkeit des Ergebnisses ist häufig von der Qualität der Mundhygiene bzw. von der regelmäßigen Durchführung einer professionellen Zahnreinigung abhängig.
Nach dem bleachen können die Zähne empfindlich gegen Süsses und Saures reagieren, was aber meist einige Tage nach der Behandlung wieder abklingt.
Da es sich bei einer Zahnaufhellung um eine kosmetische und nicht um einen medizinisch notwendige Maßnahme handelt, müssen die Kosten hierfür in Eigenleistung getragen werden, da die Krankenkassen die Kosten hierfür nicht übernehmen.
Wird das Bleaching mit individuell angefertigten Schienen durchgeführt, werden circa 300 bis 500 Euro für beide Kiefer berechnet. Allerdings können diese Schienen weiterhin zum bleachen verwendet werden, sodass bei der nächsten Behandlung nur die Kosten für das Bleichmittel entstehen.